Schalltechnische Gutachten & Nachweise
Ob für Baugenehmigungen, gerichtliche Auseinandersetzungen oder behördliche Auflagen: Komplexe akustische Fragestellungen erfordern Gutachten, die fachlich unanfechtbar und absolut neutral sind. Als Mitglied der Ingenieurkammer Hessen erstellen wir für Sie belastbare Dokumentationen und Nachweise, die bei Ämtern, Gerichten und Versicherungen volle Anerkennung finden. Wir schaffen Klarheit und sichern Ihr Vorhaben rechtlich ab.
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Immissionsschutz & Umweltakustik
Wir erstellen für Sie die erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie für kommunale Planungsverfahren.
Wir übernehmen für Sie:
Gewerbelärm-Gutachten (TA Lärm): Rechtssichere Beurteilung von Schallemissionen zur Sicherung Ihrer Betriebsgenehmigung oder bei geplanten Erweiterungen.
Sport- und Freizeitlärmgutachten: Bewertung der Lärmbelastung durch Sportstätten oder Veranstaltungen gemäß 18. BImSchV und Freizeitlärmrichtlinien.
Gutachten für die Bauleitplanung: Schalltechnische Untersuchungen zur Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten (DIN 18005).
Baulärm-Gutachten: Prognosen und Konzepte zur Vermeidung von Konflikten während der Bauphase gemäß AVV Baulärm.
Bauakustik & Erschütterungsschutz
Wir dokumentieren die Einhaltung baurechtlicher Anforderungen und schützen Sie vor Mängelansprüchen durch präzise messtechnische und rechnerische Nachweise.
Wir erbringen für Sie:
Schallschutznachweise nach DIN 4109: Erstellung der gesetzlich geforderten Nachweise für den Bauantrag (Innen- und Außenbauteile).
Nachweise für erhöhten Schallschutz: Dokumentation nach VDI 4100 oder DEGA-Empfehlung 103 zur Steigerung des Immobilienwertes.
Erschütterungsgutachten (DIN 4150): Nachweis der Einwirkungen von Schwingungen auf Gebäude und Menschen zum Schutz der Bausubstanz und des Wohnkomforts.
Beweissicherung: Dokumentation des akustischen und dynamischen Ist-Zustandes vor Baubeginn zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
Arbeitsschutz & Raumakustik
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Störfaktor, sondern ein massives Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Wir liefern Ihnen die rechtssicheren Messdaten und Gutachten für Ihre Gefährdungsbeurteilungen und BG-Nachweise.
Wir übernehmen für Sie:
Lärmmessungen am Arbeitsplatz: Wir ermitteln den personenbezogenen Lärmexpositionspegel an Maschinen und Industriearbeitsplätzen gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) für die Berufsgenossenschaften.
Raumakustische Messungen nach ASR A3.7: Ob Großraumbüro, Callcenter oder Bildungsstätte – wir messen die Nachhallzeiten und die Schallausbreitung im Raum. So weisen wir nach, dass die strengen Vorgaben der Arbeitsstättenregel (ASR A3.7) an die Sprachverständlichkeit und Lärmminderung erfüllt sind.
Gutachten für Gefährdungsbeurteilungen: Wir dokumentieren die akustische Ist-Situation und erarbeiten fundierte, gerichtsfeste Maßnahmenkataloge, mit denen Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber vollumfänglich nachkommen.
Benötigen Sie ein fachlich fundiertes Gutachten?
Ob kurzfristige Messung oder umfassende Lärmprognose – wir klären für Sie die behördlichen Anforderungen und liefern Ihnen das passende Dokument für Ihr Projekt.